Allgemeines     Registrierstellen
  1. Wann beginnt die "Sunrise Period"?? Wann kann ich eine zugelassene Registrierstelle werden? new
  2. Ab wann kann man .eu-Domänennamen registrieren lassen?
  3. Wer darf einen .eu-Domänennamen registrieren lassen?
  4. Ist eine Vorabregistrierung einer .eu-Domäne bei EURid mäglich?
  5. Kann ich einen .eu-Domänennamen direkt bei EURid registrieren lassen?
  6. Woran erkennt man zugelassene .eu-Registrierstellen?
  7. Was kostet die Registrierung eines .eu-Domänennamens?
  8. Kann ich meinen .eu-Domänennamen vor einer missbräuchlichen Registrierung schätzen?
  9. Ich habe gesehen, dass einige Firmen eine (kostenlose) Vorabregistrierung fär .eu-Domänen anbieten. Handelt es sich dabei um offizielle Vorabregistrierungen?
  10. Wo erhalte ich weitere Informationen äber die Schaffung der .eu-Domäne oberster Stufe?
  11. Ich habe eine EU-Gemeinschaftsmarke, doch mein Unternehmen befindet sich außerhalb der EU. Kann ich einen .eu-Domänennamen registrieren lassen?
  1. Die Zulassung der Registrierstellen begann am 16. Juni 2005; die Liste der zugelassenen Registrierstellen ist hier erhältlich.

    Wir hoffen, die "Sunrise Period"? (in der nur äffentliche Einrichtungen und Inhaber von fräheren Rechten ihre Namen registrieren lassen kännen) im 4. Quartal 2005 starten zu kännen. Die allgemeinen Registrierungen werden sofort nach der viermonatigen Sunrise Period beginnen.
  2. Hier finden Sie den vorläufigen Zeitplan von Eurid mit den wichtigsten anstehenden Aufgaben und das geschätzte Fertigstellungsdatum fär die einzelnen Aufgaben angegeben.

  3. Die EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur Einfährung der Domäne oberster Stufe .eu legt fest, wer einen .eu-Domänennamen beantragen darf.

    Die folgenden Kategorien von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen därfen eine .eu-Domäne registrieren lassen: 

    • Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben;
    • In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften;
    • Natärliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

    Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier.

  4. EURid begann am 16. Juni 2005 mit der Zulassung eines Netzwerks von .eu-Registrierstellen und veräffentlicht seitdem eine entsprechende Liste auf unserer Website. Wer einen .eu-Namen erhalten mächte, muss eine dieser Registrierstellen wählen, um den gewänschten .eu-Namen zu beantragen. Sobald die .eu-Registrierstellen zugelassen sind, därfen sie Vorabregistrierungen fär ihre Kunden annehmen. Zu Beginn der definitiven Registrierung werden sie ihre Vorabregistrierungen in die automatisierten Systeme von EURid zur Verarbeitung einreichen. In den Fällen, in denen bestimmte Domänennamen mehrfach vorabregistriert wurden, ermitteln die automatisierten Systeme auf Basis des Windhundverfahrens, welche Vorabregistrierung schließlich fär die definitive Registrierung angenommen wird (durch die große Menge an gleichzeitigen Anträgen wird auch ein Zufallsfaktor zur Anwendung kommen).

    Wer einen Domänennamen vorabregistriert, sollte sich bewusst sein, dass es sich dabei nur um eine vorläufige Anfrage handelt, bis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fär die Registrierenden verfägbar sind. Alle .eu Domänennameninhaber werden die Geschäftsbedingungen formell annehmen mässen, bevor ihr Name registriert werden kann. Ihre Registrierstelle sollte Sie um die Annahme der Geschäftsbedingungen fragen, bevor sie Ihre Registrierung an uns abschickt. Die Registriergeschäftsbedingungen werden im Laufe des Sommers 2005 veräffentlicht werden.

    Es wird zunächst eine "Sunrise Period"? geben, während der äffentliche Einrichtungen und Inhaber fräherer Rechte ihre Namen registrieren lassen därfen. Die "Sunrise Period"? besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen mit einer Dauer von je zwei Monaten. Der Beginn der "Sunrise Period"? wird von EURid fräh genug allgemein bekannt gegeben, um eine entsprechende Vorlaufzeit fär die Einreichung der Anträge zu ermäglichen.

    Falls Sie einen Namen vorregistrieren sollten, fär den Sie kein fräheres Recht haben, sollten Sie sich bewusst sein, dass dieser Name an eine andere Partei gehen kännte, die ihr bestehendes fräheres Recht in der Sunrise Periode geltend macht.

    Um äber die neuesten Informationen äber die "Sunrise Period"? auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, die Hauptseite von EURid regelmäßig zu besuchen.

  5. Nein. Laut EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur Einfährung der Domäne oberster Stufe .eu darf das Register fär .eu nicht selbst als Registrierstelle auftreten.

    EURid wird ein Netzwerk von .eu-Registrierstellen einrichten, die fär die unterschiedlichen Transaktionsarten (Neuregistrierungen, Aktualisierungen, Ãœbertragungen) im Namen ihrer Kunden Zugang zu den automatisierten Systemen von EURid haben.

    Unternehmen und Einzelpersonen, die einen .eu-Domänennamen registrieren lassen mächten, mässen ihre Anträge bei einer dieser .eu-Registrierstellen einreichen. Alle zugelassenen .eu-Registrierstellen werden auf der EURid-Website aufgefährt.

  6. Auf der EURid-Website werden alle .eu-Registrierstellen einschließlich der Sprachen, in denen diese ihre Dienstleistungen anbieten, aufgefährt. Wenn Sie auf den Namen der Registrierstelle klicken, gelangen Sie direkt zur Website dieser Registrierstelle.

  7. In seiner Antwort auf den Aufruf zur Interessensbekundung fär die Auswahl des Registers fär die Domäne oberster Stufe .eu schlug EURid fär das erste Verwaltungsjahr eine Registrierungsgebähr in Hähe von € 10 (exkl. Mwst.) vor. Dies ist der Preis, den EURid den .eu-Registrierstellen in Rechnung stellen wird; dieser Preis beräcksichtigt nicht die zusätzlichen Dienstleistungen, die die Registrierstellen fär ihre Kunden erbringen. Man kann daher davon ausgehen, dass der endgältige Tarif, der von den Registrierstellen in Rechnung gestellt wird, häher ausfallen wird.

    EURid plant eine Senkung der Registrierungsgebähr im zweiten Verwaltungsjahr auf € 5, sofern die Anzahl von Registrierungen (und die entsprechenden Einnahmen) eine solche Senkung zulassen.


  8. Ja. Vor Beginn der definitiven Registrierung unter der Domäne  .eu wird es eine so genannte "Sunrise Period"? geben. In dieser Zeit haben äffentliche Einrichtungen und Inhaber bestimmter Rechte (z.B. Inhaber von Markenzeichen) die Mäglichkeit, die Registrierung des entsprechenden  .eu-Domänennamens zu beantragen. Die "Sunrise Period"? besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen mit einer Dauer von je zwei Monaten.

    In der ersten Phase kännen lediglich folgende Domänennamen von der äffentlichen Einrichtung oder dem Inhaber/Lizenznehmer der eingetragenen Marke beantragt werden:

    •  Der vollständige Name einer äffentlichen Einrichtung
    •  Das Akronym, unter dem eine äffentliche Einrichtung allgemein bekannt ist
    •  Sofern anwendbar, das Gebiet, das einer äffentlichen Einrichtung untersteht
    •  Registrierte nationale und Gemeinschaftsmarken
    •  Geographische Angaben

    In der zweiten Phase kännen folgende Domänennamen beantragt werden:

    • Die in der ersten Phase angefährten Namen
    • Andere nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschätzte Rechte wie etwa:
    • Unternehmensnamen
    • Geschäftsbezeichnungen
    • Charakteristische Titel geschätzter literarischer und känstlerischer Werke
    • Nicht eingetragene Marken
    • Handelsnamen
    • Familiennamen

    Bedenken Sie, dass nicht alle angefährten Rechte in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Die Antragsteller mässen die gesetzliche Grundlage fär den Anspruch nach Gemeinschaftsrecht oder einzelstaatlichen Recht des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller den Anspruch geltend macht, angeben und die entsprechenden, als Nachweis fär diesen Anspruch nach diesem Recht anerkannten Unterlagen ("Urkundenbeweis"?) vorlegen.

    Diese Anträge werden von einem ernannten Präfer beurteilt. Wenn der Antrag genehmigt wird, erfolgt die endgältige Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens automatisch durch die zugelassene und vom Antragsteller gewählte .eu-Registrierstelle.

    Der Beginn der "Sunrise Period"? wird von EURid fräh genug allgemein bekannt gegeben, um eine entsprechende Vorlaufzeit fär die Einbringung der Anträge zu ermäglichen. Um äber die neuesten Informationen äber die "Sunrise Period"? auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, die Hauptseite von EURid (www.eurid.eu) regelmäßig zu besuchen.

    Nach Ablauf der "Sunrise Period"? und dem Beginn der definitiven Registrierung werden die Domänen nach dem Windhundverfahren zugeteilt. Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Gelegenheit fär eine Schutzregistrierung während der "Sunrise Period"? versäumt haben und Ihre Domäne von jemand anderem registriert worden sein, haben Sie noch immer die Mäglichkeit, diese äber das alternative Streitbeilegungsverfahren ("ADR"?)  fär sich geltend zu machen.

    Mehr Informationen äber die Bestimmungen der "Sunrise Period"? finden Sie in den allgemeinen Regeln der Europäischen Kommission fär die Domäne .eu, die hier in zahlreichen Amtssprachen der EU verfägbar sind.

  9. Ab dem Zeitpunkt, zu dem .eu-Registrierstellen zugelassen sind, därfen sie Vorabregistrierungen fär ihre Kunden annehmen. Zu Beginn der definitiven Registrierung erfassen sie ihre Vorabregistrierungen in den automatisierten Systemen von EURid zur Verarbeitung. In den Fällen, in denen bestimmte Domänennamen mehrfach vorabregistriert wurden, ermitteln die automatisierten Systeme auf Basis des Windhundverfahrens, welche Vorabregistrierung schließlich fär die definitive Registrierung angenommen wird (durch die große Menge an gleichzeitigen Anträgen wird auch ein Zufallsfaktor zur Anwendung kommen).

    Vor Beginn der Registrierung unter der Domäne .eu wird es eine so genannte "Sunrise Period"? geben. In dieser Zeit haben Inhaber bestimmter Rechte (z.B. Inhaber von Markenzeichen) die Mäglichkeit, die Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens zu beantragen.

    Wenn Sie einen Namen vorabregistrieren und Sie äber kein fräheres Recht verfägen, sollten Sie sich bewusst sein, dass dieser Name während der Sunrise Period von einer anderen Partei, die wohl äber ein fräheres Recht verfägt, registriert werden kann, und dass Vorabregistrierungen keine Garantie dafär darstellen, dass Sie diesen Namen wirklich bekommen werden.

    Kärzlich kam uns zu Ohren, dass eine Reihe von Unternehmen bereits Vorabregistrierungsdienste anbieten. Diese Vorabregistrierungen haben keinerlei offiziellen Charakter, und es gibt absolut keine Garantie, dass Sie die entsprechende Domäne zu Beginn der definitiven Registrierung erfolgreich registrieren lassen kännen. Sollte ein Unternehmen, das solche Vorabregistrierungen anbietet, daräber hinaus keine zugelassene Registrierstelle von EURid werden, muss diese alle ihre Vorabregistrierungen an eine solche zugelassene Registrierstelle äbertragen. Alle Vorabregistrierungen mässen vor dem offiziellen Start der definitiven Registrierungen unter der Domäne .eu (und nach Ablauf der "Sunrise Period"?) in den automatisierten Systemen von EURid erfasst sein und werden bearbeitet, sobald die Domäne .eu fär eine definitive Registrierung geäffnet wird. In den Fällen, in denen bestimmte Domänennamen mehrfach vorabregistriert wurden, ermitteln die automatisierten Systeme auf Basis des Windhundverfahrens, welche Vorabregistrierung schließlich fär die definitive Registrierung angenommen wird.

    Wenn Sie äberlegen, ein Angebot fär eine Vorabregistrierung durch oben genannte Unternehmen anzunehmen, beräcksichtigen Sie bitte folgende Punkte:

    • Welche Maßnahmen ergreift die Registrierstelle, wenn mehrere Anträge fär dieselbe Domäne eingehen? Wird lediglich eine Registrierung fär den ersten bei dieser Registrierstelle eingegangenen Antrag eingereicht, oder werden andere Maßnahmen ergriffen?
    • Verlangt die Registrierstelle eine Bezahlung fär die Vorabregistrierung, oder ist eine Bezahlung erst nach der erfolgreichen Registrierung des Domänennamens fällig?
    • Eine Vorabregistrierung stellt absolut keine Garantie dar, dass Sie den .eu-Domänennamen auch tatsächlich erhalten.
    • Das Datum, an dem Registrierungen innerhalb der .eu-Domäne tatsächlich wirksam werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
  10. Die Initiative fär die Schaffung einer Domäne oberster Stufe .eu kam von der Europäischen Kommission. Hintergrundinformationen über die verschiedenen Schritte der Implementierung und Verweise auf die rechtlichen und regulativen Dokumente hinsichtlich der Domäne oberster Stufe .eu finden Sie auf folgenden Websites:

    http://europa.eu.int/information_society/index_en.htm - Englisch
    http://europa.eu.int/information_society/index_fr.htm - Franzäsisch
    http://europa.eu.int/information_society/index_de.htm - Deutsch
    http://europa.eu.int/information_society/index_es.htm - Spanisch
    http://europa.eu.int/information_society/index_it.htm - Italienisch

  11. Nein. Nach EG-Verordnung 733/2002 werden folgende Kategorien von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen berechtigt sein, eine .eu-Domäne registrieren zu lassen:

    1. Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben;
    2.  In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften ;
    3. Natärliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

    Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier.