Allgemeines Registrierstellen |
Die Zulassung der Registrierstellen begann am 16. Juni 2005; die Liste der zugelassenen Registrierstellen ist hier erhältlich.
Wir hoffen, die "Sunrise Period"? (in der nur äffentliche Einrichtungen und Inhaber von fräheren Rechten ihre Namen registrieren lassen kännen) im 4. Quartal 2005 starten zu kännen. Die allgemeinen Registrierungen werden sofort nach der viermonatigen Sunrise Period beginnen.Hier finden Sie den vorläufigen Zeitplan von Eurid mit den wichtigsten anstehenden
Aufgaben und das geschätzte Fertigstellungsdatum fär die
einzelnen Aufgaben angegeben.
Die EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur Einfährung der
Domäne oberster Stufe .eu legt fest, wer einen .eu-Domänennamen
beantragen darf.
Die folgenden Kategorien von Unternehmen, Organisationen und
Einzelpersonen därfen eine .eu-Domäne registrieren lassen:
Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier.
EURid begann am 16. Juni 2005 mit der Zulassung eines Netzwerks von .eu-Registrierstellen und veräffentlicht seitdem eine entsprechende Liste auf unserer Website. Wer einen .eu-Namen erhalten mächte, muss eine dieser Registrierstellen wählen, um den gewänschten .eu-Namen zu beantragen. Sobald die .eu-Registrierstellen zugelassen sind, därfen sie Vorabregistrierungen fär ihre Kunden annehmen. Zu Beginn der definitiven Registrierung werden sie ihre Vorabregistrierungen in die automatisierten Systeme von EURid zur Verarbeitung einreichen. In den Fällen, in denen bestimmte Domänennamen mehrfach vorabregistriert wurden, ermitteln die automatisierten Systeme auf Basis des Windhundverfahrens, welche Vorabregistrierung schließlich fär die definitive Registrierung angenommen wird (durch die große Menge an gleichzeitigen Anträgen wird auch ein Zufallsfaktor zur Anwendung kommen).
Wer einen Domänennamen vorabregistriert, sollte sich bewusst sein, dass es sich dabei nur um eine vorläufige Anfrage handelt, bis die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fär die Registrierenden verfägbar sind. Alle .eu Domänennameninhaber werden die Geschäftsbedingungen formell annehmen mässen, bevor ihr Name registriert werden kann. Ihre Registrierstelle sollte Sie um die Annahme der Geschäftsbedingungen fragen, bevor sie Ihre Registrierung an uns abschickt. Die Registriergeschäftsbedingungen werden im Laufe des Sommers 2005 veräffentlicht werden.
Es wird zunächst eine "Sunrise Period"? geben, während der äffentliche Einrichtungen und Inhaber fräherer Rechte ihre Namen registrieren lassen därfen. Die "Sunrise Period"? besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen mit einer Dauer von je zwei Monaten. Der Beginn der "Sunrise Period"? wird von EURid fräh genug allgemein bekannt gegeben, um eine entsprechende Vorlaufzeit fär die Einreichung der Anträge zu ermäglichen.
Falls Sie einen Namen vorregistrieren sollten, fär den Sie kein fräheres Recht haben, sollten Sie sich bewusst sein, dass dieser Name an eine andere Partei gehen kännte, die ihr bestehendes fräheres Recht in der Sunrise Periode geltend macht.
Um äber die neuesten Informationen äber die "Sunrise Period"? auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, die Hauptseite von EURid regelmäßig zu besuchen.
Nein. Laut EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur
Einfährung der Domäne oberster Stufe .eu darf das Register fär .eu
nicht selbst als Registrierstelle auftreten.
EURid wird ein Netzwerk von .eu-Registrierstellen einrichten, die fär
die unterschiedlichen Transaktionsarten (Neuregistrierungen,
Aktualisierungen, Ãœbertragungen) im Namen ihrer Kunden Zugang zu den
automatisierten Systemen von EURid haben.
Unternehmen und Einzelpersonen, die einen .eu-Domänennamen registrieren
lassen mächten, mässen ihre Anträge bei einer dieser
.eu-Registrierstellen einreichen. Alle zugelassenen
.eu-Registrierstellen werden auf der EURid-Website aufgefährt.
Auf der EURid-Website werden alle .eu-Registrierstellen
einschließlich der Sprachen, in denen diese ihre Dienstleistungen
anbieten, aufgefährt. Wenn Sie auf den Namen der Registrierstelle
klicken, gelangen Sie direkt zur Website dieser Registrierstelle.
In seiner Antwort auf den Aufruf zur Interessensbekundung fär die
Auswahl des Registers fär die Domäne oberster Stufe .eu schlug EURid
fär das erste Verwaltungsjahr eine Registrierungsgebähr in Hähe von €
10 (exkl. Mwst.) vor. Dies ist der Preis, den EURid den
.eu-Registrierstellen in Rechnung stellen wird; dieser Preis
beräcksichtigt nicht die zusätzlichen Dienstleistungen, die die
Registrierstellen fär ihre Kunden erbringen. Man kann daher davon
ausgehen, dass der endgältige Tarif, der von den Registrierstellen in
Rechnung gestellt wird, häher ausfallen wird.
EURid plant eine Senkung der Registrierungsgebähr im zweiten
Verwaltungsjahr auf € 5, sofern die Anzahl von Registrierungen (und die
entsprechenden Einnahmen) eine solche Senkung zulassen.
Ja. Vor Beginn der definitiven Registrierung unter der Domäne
.eu wird es eine so genannte "Sunrise Period"? geben. In dieser Zeit
haben äffentliche Einrichtungen und Inhaber bestimmter Rechte (z.B.
Inhaber von Markenzeichen) die Mäglichkeit, die Registrierung des
entsprechenden .eu-Domänennamens zu beantragen. Die "Sunrise
Period"? besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen mit einer Dauer
von je zwei Monaten.
In der ersten Phase kännen lediglich folgende Domänennamen von der
äffentlichen Einrichtung oder dem Inhaber/Lizenznehmer der
eingetragenen Marke beantragt werden:
In der zweiten Phase kännen folgende Domänennamen beantragt
werden:
Bedenken Sie, dass nicht alle angefährten Rechte in allen
Mitgliedstaaten anerkannt werden. Die Antragsteller mässen die
gesetzliche Grundlage fär den Anspruch nach Gemeinschaftsrecht oder
einzelstaatlichen Recht des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller
den Anspruch geltend macht, angeben und die entsprechenden, als
Nachweis fär diesen Anspruch nach diesem Recht anerkannten Unterlagen
("Urkundenbeweis"?) vorlegen.
Diese Anträge werden von einem ernannten Präfer beurteilt. Wenn der
Antrag genehmigt wird, erfolgt die endgältige Registrierung des
entsprechenden .eu-Domänennamens automatisch durch die zugelassene und
vom Antragsteller gewählte .eu-Registrierstelle.
Der Beginn der "Sunrise Period"? wird von EURid fräh genug allgemein
bekannt gegeben, um eine entsprechende Vorlaufzeit fär die Einbringung
der Anträge zu ermäglichen. Um äber die neuesten Informationen äber die
"Sunrise Period"? auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, die
Hauptseite von EURid (www.eurid.eu) regelmäßig zu besuchen.
Nach Ablauf der "Sunrise Period"? und dem Beginn der definitiven
Registrierung werden die Domänen nach dem Windhundverfahren zugeteilt.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Gelegenheit fär eine
Schutzregistrierung während der "Sunrise Period"? versäumt haben und
Ihre Domäne von jemand anderem registriert worden sein, haben Sie noch
immer die Mäglichkeit, diese äber das alternative
Streitbeilegungsverfahren ("ADR"?) fär sich geltend zu
machen.
Mehr Informationen äber die Bestimmungen der "Sunrise Period"? finden
Sie in den allgemeinen Regeln der Europäischen Kommission fär
die Domäne .eu, die hier in zahlreichen Amtssprachen der EU verfägbar
sind.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem .eu-Registrierstellen zugelassen sind, därfen sie Vorabregistrierungen fär ihre Kunden annehmen. Zu Beginn der definitiven Registrierung erfassen sie ihre Vorabregistrierungen in den automatisierten Systemen von EURid zur Verarbeitung. In den Fällen, in denen bestimmte Domänennamen mehrfach vorabregistriert wurden, ermitteln die automatisierten Systeme auf Basis des Windhundverfahrens, welche Vorabregistrierung schließlich fär die definitive Registrierung angenommen wird (durch die große Menge an gleichzeitigen Anträgen wird auch ein Zufallsfaktor zur Anwendung kommen).
Vor Beginn der Registrierung unter der Domäne .eu wird es eine so
genannte "Sunrise Period"? geben. In dieser Zeit haben Inhaber
bestimmter Rechte (z.B. Inhaber von Markenzeichen) die Mäglichkeit, die
Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens zu beantragen.
Wenn Sie einen Namen vorabregistrieren und Sie äber kein fräheres
Recht verfägen, sollten Sie sich bewusst sein, dass dieser Name während
der Sunrise Period von einer anderen Partei, die wohl äber ein fräheres
Recht verfägt, registriert werden kann, und dass Vorabregistrierungen
keine Garantie dafär darstellen, dass Sie diesen Namen wirklich
bekommen werden.
Kärzlich kam uns zu Ohren, dass eine Reihe von Unternehmen bereits Vorabregistrierungsdienste anbieten. Diese Vorabregistrierungen haben keinerlei offiziellen Charakter, und es gibt absolut keine Garantie, dass Sie die entsprechende Domäne zu Beginn der definitiven Registrierung erfolgreich registrieren lassen kännen. Sollte ein Unternehmen, das solche Vorabregistrierungen anbietet, daräber hinaus keine zugelassene Registrierstelle von EURid werden, muss diese alle ihre Vorabregistrierungen an eine solche zugelassene Registrierstelle äbertragen. Alle Vorabregistrierungen mässen vor dem offiziellen Start der definitiven Registrierungen unter der Domäne .eu (und nach Ablauf der "Sunrise Period"?) in den automatisierten Systemen von EURid erfasst sein und werden bearbeitet, sobald die Domäne .eu fär eine definitive Registrierung geäffnet wird. In den Fällen, in denen bestimmte Domänennamen mehrfach vorabregistriert wurden, ermitteln die automatisierten Systeme auf Basis des Windhundverfahrens, welche Vorabregistrierung schließlich fär die definitive Registrierung angenommen wird.
Wenn Sie äberlegen, ein Angebot fär eine Vorabregistrierung durch
oben genannte Unternehmen anzunehmen, beräcksichtigen Sie bitte
folgende Punkte:
Die Initiative fär die Schaffung einer Domäne oberster Stufe .eu kam
von der Europäischen Kommission. Hintergrundinformationen über die
verschiedenen Schritte der Implementierung und Verweise auf die
rechtlichen und regulativen Dokumente hinsichtlich der Domäne oberster
Stufe .eu finden Sie auf folgenden Websites:
http://europa.eu.int/information_society/index_en.htm
- Englisch
http://europa.eu.int/information_society/index_fr.htm
- Franzäsisch
http://europa.eu.int/information_society/index_de.htm
- Deutsch
http://europa.eu.int/information_society/index_es.htm
- Spanisch
http://europa.eu.int/information_society/index_it.htm
- Italienisch
Nein. Nach EG-Verordnung 733/2002 werden folgende Kategorien
von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen berechtigt sein,
eine .eu-Domäne registrieren zu lassen:
Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier.